nachrichten

Die neue F-Gase-Verordnung und ihre Umsetzung in der Praxis

Am 16. Dezember 2013 einigten sich die EU-Institutionen in Brüssel auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Revision der F-Gase-Verordnung. Diese politische Einigung ist nun vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt worden.
Ab 2020 gilt ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 2500 in neuen stationären Anlagen (mit Ausnahme von Anwendungen unter -50°C), ab 2025 ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 750 in Split-Klimageräten unter 3 kg Füllmenge und ab 2022 ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 150 in großen Verbundanlagen für die Gewerbekälte (über 40 kW), außer im Primärkreislauf von Kaskaden, wo ein Limit von GWP 1500 gilt. Das viel diskutierte Vorbefüllungsverbot wurde aufgehoben und die Phase-down-Schritte der Kommission, die eine Reduzierung der HFKWs um 79 Prozent bis 2030 vorsehen, wurden übernommen.

Am 14. April segnete nun auch der Rat der EU Minister offiziell die neue F-Gase Verordnung ab. Die neuen Regeln finden ab 1.1.2015 Anwendung. Verbände wie der europäische Herstellerverband EPEE arbeiten derzeit mit Hochdruck an einem Q&A Dokument, was Fragen der Branche und der Nutzer klären soll. Solche Fragen betreffen zum Beispiel den Quotenmechanismus für den Phase-Down: wer bekommt Quoten und nach welchem Prinzip werden sie verteilt. Was verändert sich hierdurch für Anlagenbauer, Endkunden, Hersteller.

Sobald das Q&A Dokument zur Verfügung steht, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.